Wissenswertes für Privatpatienten

Für privat Versicherte
Privat Versicherte erhalten die Kosten für eine physiotherapeutische Behandlung in der Regel voll erstattet. Eine umfassende, Ende 2014 herausgekommene Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) vergleicht die Heilmittelversorgung von PKV- und GKV-Versicherten. Zur Heilmittelversorgung zählt auch die Physiotherapie. In der Untersuchung wird deutlich, dass die Heilmittelversorgung der gesetzlich Versicherten wesentlich stärker eingeschränkt und reglementiert ist als die der privat Versicherten.
Trotz der guten Heilmittelversorgung der PKV kann es aber sein, dass einige Patienten, unter anderem je nach abgeschlossenem Tarif, nicht die vollen Beträge zurückbekommen. Bei der Abrechnung unserer Behandlungen halten wir uns an die in der Gebührenübersicht für Therapeuten beschriebenen Preise und sind bemüht, das sinnvollste, schnellste und beste Ergebnis für unsere Patienten zu bekommen. Falls Sie Fragen zur Erstattung Ihrer Krankenkasse haben oder es Probleme bei der vollen Übernahme der Kosten gibt, wenden Sie sich bitte an uns. Mit unserer jahrelangen Erfahrung können wie Sie dahingehend sehr gut beraten.
Sektoraler Heilpraktiker
Seit 2012 sind wir im Besitz der sektoralen Heilpraktikererlaubnis.
Seit 2009 ist es bundesweit möglich, die Physiotherapie als eigenständigen und abgrenzbaren Heilberuf auszuüben. Das heißt, eine Zuweisung durch einen Arzt oder (allgemeinen) Heilpraktiker ist dann für eine physiotherapeutische Behandlung nicht nötig. Dazu muss der Physiotherapeut eine gegenständlich beschränkte (sektorale) Heilpraktikererlaubnis nach § 1 HPG haben. Die Zulassung hierfür erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt, es müssen entsprechende Nachweise und Qualifikationen vorgelegt, beziehungsweise es muss eine schriftliche und/oder mündliche Prüfung abgelegt werden.
Die privaten Krankenversicherungen haben für die bei einem sektoralen Heilpraktiker entstehenden Kosten eine grundsätzliche Leistungspflicht, so dass Patienten die Kosten in der Regel erstattet bekommen.
Die Höhe der Übernahme richtet sich nach Ihren gewählten Tarif bei der PKV.
Desweiteren habe gesetzlich Versicherte nun den Vorteil auch ohne Rezept des Arztes sich physiotherapeutisch behandeln lassen zu können.
Dies ist bisher nämlich nicht legal möglich gewesen.
Physiotherapeuten die ohne Verordnung arbeiten handeln illegal und nicht Gesetzes konform.
Die einzige Ausnahme betrifft die klassische Massage. Diese Therapie dürfen PT auch ohne Rezept anbieten .
Gesetzlich Versicherte Patienten können, insofern Sie eine Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich haben, sogar eine Kostenübernahme der Rechnung bekommen.
In vielen Fällen haben Sie vielleicht eine Zusatzversicherung für Zähne, hier ist es in der Regel lohnenswert bei Ihrer Versicherung nachzufragen und um den ambulanten Heilpraktiker Baustein aufzustocken oder upzugraden. Dies ist in der Regel relativ günstig zu bekommen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an.